© Julia Kutsch, geb. Radloff, Logopädiepraxis Gardelegen 2018
HOME ÜBER MICH WISSENSWERT Termine KONTAKT / ANFAHRT IMPRESSUM / DATENSCHUTZ

WISSENSWERT

Rechtliche Hinweise

Ärztliche Verordnung Je nachdem, welche Auffälligkeiten Sie bei sich oder Ihrem Kind bemerken, können Sie einen praktischen Arzt, einen Kinderarzt, einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt, einen Phoniater, einen Neurologen, einen Internisten, einen Zahnarzt, einen Kieferorthopäden oder einen Kieferchirurgen aufsuchen, der den Therapie- bedarf feststellt und eine Verordnung für Logopädie ausstellen kann. Kostenübernahme​ Logopädie  ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres ist vom Patienten ein Eigenanteil in Höhe von 10 % des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung zu erbringen. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke). Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. Wie läuft eine logopädische Therapie ab? ​ Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist eine Voraussetzung für die Logopädie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Beim ersten Termin mit der Logopädin findet zunächst ein Erst- bzw. Anamnesegespräch statt. Dann erfolgt eine gezielte logopädische Diagnostik sowie die Erstellung des Behandlungsplans mit der gemeinsamen Festlegung der Therapieziele. Danach wird mit der regelmäßig stattfindenden Therapie begonnen.  
Behandlungsdauer Die Behandlung findet in der Regel 1-2 Mal in der Woche, für gewöhnlich in Einzeltherapie statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. nach einem Schlaganfall oder bei einer Stimmstörung, kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden. Je nach Störungsbild kann eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Meistens beträgt die Behandlungszeit in der Einzeltherapie 45 Minuten. In der Regel verordnet der Arzt 10 Therapie- einheiten pro Rezept. Nach jedem Rezept erhält der Arzt von der Therapeutin einen Bericht, in dem eine Empfehlung zur Fort- setzung oder der Abschluss der Therapie erläutert wird. Anhand der medizinischen Diagnostik sowie der Rückmeldung der Therapeutin entscheidet der Arzt über die weiteren Maßnahmen bzw. über die Weiterverordnung der Therapie. Die Gesamtdauer der Therapie variiert je nach Störungsbild und Schweregrad der Störung. Manchmal sind auch Pausen in der Therapie sinnvoll. Wie sieht es mit Wartezeiten aus? ​ Ich biete eine zeitnahe Aufnahme des Therapiebeginns - derzeit bestehen kurze Wartezeiten. Terminvereinbarungen sind während den Praxis-Öffnungszeiten möglich. Hausbesuche Bei Bedarf und medizinischer Indikation mache ich auch Hausbesuche bei Ihnen im Haus, in der Seniorenresidenz, in der Tagesklinik oder im Pflegeheim. Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein. Patienten- / Klientendaten Ihre Daten sind bei mir geschützt, ich beachte die neueste EU-Datenschutzgrundverordnung.

Co-Therapeut Therapiehund

Tiere fungieren als „Motor“ für Entwicklungen, die sonst unter Umständen viel länger dauern würden, indem sie einen Anreiz für Veränder- ungen schaffen. So setzen Logopäden Tiere (Hund) als Brücke und Kontaktmittel bei Kindern mit Sprechstörungen ein. Aber auch im Erwachsenenbereich (z.B. bei Patienten mit Demenz) findet der Therapiehund Einsatz. Die tierischen Helfer können es schaffen, die Patienten in der Therapie zu begeistern, zu entspannen und vom Leistungsgedanken weg auf eine natürlich soziale und spielerische Ebene zu bringen. Die Kommunikation wird durch einen natürlichen Impuls angeregt: Um mit einem Tier umzugehen, muss man mit ihm sprechen, es locken und mit ihm spielen.

Therpiehund-Therapeutenteam

Für die Arbeit mit einem Therapie-Begleithund ist eine spezielle Ausbildung nötig, die Hundeführer und Hund als Therapiehundeteam absolvieren. Innerhalb dieser Ausbildung werden Grund- gehorsam und bestimmte Fähigkeiten, die den Einsatz als Therapiebegleithund überhaupt erst möglich machen, gleichermaßen geschult. Der Hund muss in jeder Situation absolut zuverlässig sein. Der Hund und sein Hunde-führer legen eine abschließende Prüfung ab. Vieles, was mit einem Therapiebegleithund möglich ist, ist bei anderen Hunden eben nicht möglich! Mein Therpie-Begleithund wird regelmäßig tierärztlich untersucht, unterliegt den bestehenden Hygienemaßnahmen, ist versichert und geimpft.
  Ich behandle gezielt     - Sprachstörungen    - Sprechstörungen   - Stimm-/Schluckstörungen   bei Kindern, Jugendlichen    und bei Erwachsenen
LOGOPAEDIE-GARDELEGEN.DE   JULIA KUTSCH geb.RADLOFF
WISSENSWERT